Die Enstehung

Die Entstehung der Heininger Feuerwehr

Feuerwehren gab es in irgendeiner Form und Organisation schon in den frühesten Zeiten, denn durch Holzbauweise und feuergefährdete Dachdeckungen war die Brandgefahr besonders groß. Immer, wenn Menschen durch Feuer in Not gerieten, fanden sie sich zusammen, um der Gefahr Einhalt zu gebieten. Wer aber ohne Plan und bestimmte Ordnung kämpft, hat keinen Erfolg. Deshalb wurde zur Brandbekämpfung schon frühzeitig „Feuerordnungen“ erlassen.

In Württemberg  erließ Graf Eberhard im Bart 1492 die erste einheitliche Landesordnung über Brandbekämpfung. Weitere Feuerordnungen folgten in den Jahren 1522, 1567, 1621, 1752, 1808 und 1885. In Anlehnung an diese Landesordnungen  erließen Städte und Gemeinden ihre eigenen Lokalfeuerordnungen, die sogenannten Statuten. In der Landesfeuerlöschordnung von 1752 wurde jede Gemeinde zur Anschaffung von Feuerlöschgeräten verpflichtet. Der Marktflecken Heiningen beschaffte sich daraufhin 1786 eine fahrbare Druckspritze, in die das Wasser allerdings noch mit Kübeln und Eimern geleert werden mußte. Sie wurde leider am Ende des zweiten Weltkrieges verschrottet. Die Feuerlöschordnung vom 20. Mai 1808 besagt, daß die Bürgerschaft nach dem Grad ihrer Brauchbarkeit und entsprechend ihrer handwerklichen Fähigkeiten in Rotten einzusetzen sei. Die Gründung eigentlicher Feuerwehren  mit straffer Gliederung und fester Ausbildung ließ aber noch einige Jahrzehnte auf sich warten.

Erst ein Schadensfeuer in der Nacht zum 6.Januar 1873, bei dem zwei Anwesen niederbrannten, war der Anlaß, eine Wehr ins Leben zu rufen. Nach mehrmaligen Zusammenkünften, in denen die Statuten erarbeitet wurden, folgte am 24. März 1873 die Gründungsver-sammlung, bei der Ziegeleibesitzer Peter Bürkle zum ersten Kommandanten gewählt wurde. Die Statuten besagten unter anderem, daß die Feuerwehr militärisch organisiert und in vier Abteilungen eingeteilt sei: Steiger, Retter, Schutz-,  Flüchtungs- und Spritzen-mannschaft. Die Stärke der Wehr betrug 91 Mann. Jeder unbescholtene Mann, der das 18. Lebensjahr zurückgelegt hatte und nicht über 50 Jahre alt war, konnte aufgenommen werden. Auf dem Rathaus mußte der neue Anwärter mehrere Male im Dienstzimmer auf- und abmarschieren, um seine Taug-lichkeit zu beweisen. Beim Eintritt in das Aktiv-Bürgerrecht zahlte jeder neu Aufgenommene 3 fl. in die Feuerwehrkasse. Die Verpflichtung bestand zunächst auf fünf Jahre, und ein unbegründeter Austritt kostete 5 Gulden. Diese Statuten mit ihren 16 Paragraphen und Anhang wurden durch die königliche Kreisregierung laut Beschluß vom 10. Juni 1873 unter Ziffer 3/892 genehmigt. Die Wehr erhielt eine neue Saug- und Druckspritze, die noch bei dem Großbrand 1932 in Betrieb war. Eine Blechstandarte, die die Feuerreiter bei besonderen Anlässen vorantrugen, wurde der Feuerwehr im Gründungsjahr gestiftet. Die Feuerprobe für die junge Wehr kam ein Jahr nach der Gründung, als sie zu einem Brand nach Salach gerufen wurde, und im Jahr 1883 war sie bei einem Groß-brand der Papierfabrik Beckh in Faurndau in fünftägigem Einsatz.

Im Jahr 1887 legte Kommandant Peter Bürkle nach fünfzehnjähriger Tätigkeit sein Amt als Kommandant nieder, und sein rühriger Stellvertreter, Schreinereimeister Johann Georg Traub, übernahm die Führung der Heininger Feuerwehr. Ein Jahr darauf, 1888, wurde das erste größere Feuerwehrfest durchgeführt, bei dem eine neue Fahne in Standartenform, die die Wehrmänner zur Treue und zum Dienst am Nächsten mahnen sollte, geweiht wurde. Leider ist sie 1945 abhanden gekommen. Zehn Jahre später, 1898, durfte die Wehr ihr 25jähriges Bestehen feiern. Die Wehren der umliegenden Ortschaften waren anwesend und erlebten festliche Tage.

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